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Mätresse - die gebildete Prostituierte?

10.01.2012
Mätresse - die gebildete Prostituierte?

Als "Mätresse" (französisch: "maîtresse" – "Meisterin") bezeichnete man bis etwa ins 19. Jahrhundert eine öffentlich als solche bekannte Geliebte eines Fürsten, hochrangigen Adligen oder bedeutenden Amtsträgers.

In gesellschaftlichen Verhältnissen, in denen Ehen vorrangig unter politischen und materiellen Aspekten geschlossen wurden, hatten Männer häufig eine Konkubine ("Beischläferin"), die sie nicht zu verbergen versuchten – was ohnehin unmöglich gewesen wäre – sondern halb legitimierten. Meistens hatten sie zu dieser eine engere affektive und geistige Beziehung als zu ihrer Ehefrau. In der höfischen Gesellschaft war der Status der Mätresse anerkannt. Einige Mätressen entfalteten bedeutenden politischen Einfluss, indem sie den Fürsten in seinen Entscheidungen bestimmten oder in seinem Namen Anweisungen gaben. Der Fürst sorgte für den standesgemäßen Unterhalt der Mätresse. Um ihnen Zugang bei Hof zu erlauben, wurden viele Mätressen geadelt.

Umgangssprachlich wurde der Begriff auch als Synonym für "Geliebte" benutzt, ist in dieser Bedeutung heute aber veraltet. Als Favoritin wurde die bevorzugte Mätresse des Fürsten bezeichnet.

Ein Synonym für Mätresse lautet Kurtisane (fr. courtisane, über ital. cortigiana, die weibliche Form von cortigiano "Höfling", von corte "Hof").

Geschichte

Die Mätressen europäischer Fürsten waren ursprünglich Geliebte ohne den späteren, halboffiziellen Status, traten selten oder gar nicht öffentlich auf und hatten sich auf eine rein private Rolle zu beschränken.

Als im Hochmittelalter in Frankreich und später auch im übrigen Europa die Höfe in Residenzstädten sesshaft wurden, änderte sich das Hofleben und nahm darin die Bedeutung der Frauen zu. Im Zusammenhang damit wandelte sich das Rollenbild der bloßen Geliebten des Fürsten zu dem der Mätresse, die in aller Regel dem Kreis der adligen Hofdamen und Ehrenjungfern entstammte.

Unter Franz I. etablierte die Mätresse sich als inoffizielle Institution. Zwar war es für die Kirche offiziell ein Stein des Anstoßes, dass dergestalt öffentlich gegen das Verbot des Ehebruchs verstoßen wurde, die Kirche tolerierte jedoch die Situation, da der hohe Klerus – der meist dem Adel entstammte – am Hof verkehrte und sich teilweise selbst Mätressen hielt.

Es gab so etwas wie mildernde Umstände für Fürst und Mätresse. Landesherren und auch hohe Adlige mussten Frauen heiraten, die sie nicht freiwillig gewählt hatten. Da die so zustandekommenden Zwangsehen gegen die zentrale kirchliche Forderung nach Freiwilligkeit einer Eheschließung verstießen, neigten Theologen dazu, bei Fürsten und anderen hochstehenden Männern eine Ausnahme vom Gebot der Monogamie zu machen und ihnen Mätressen zuzugestehen.

Die Mätresse wurde im Laufe des 16., 17. und 18. Jahrhunderts an den Höfen immer mehr zu einer Alltäglichkeit und erhielt einen Status mit ungeschriebenen Rechten und Pflichten. Die Problematik der mit dem Fürsten häufig gezeugten Kinder wurde pragmatisch geregelt: War die Mätresse verheiratet, galten sie als Kinder des Ehemannes (der mit allerlei Vorteilen entschädigt wurde); war sie ledig oder verwitwet, wurden sie legitimiert. In beiden Fällen wurden die Töchter in der Regel später mit Hochadligen verheiratet und die Söhne, die für die Thronfolge als Legitimierte ausschieden, mit hohen Posten in der Armee oder der Kirche versorgt.

Man kann davon ausgehen, dass viele Fürstinnen die Mätressen tolerierten, solange sie von ihnen mit dem gebotenen Respekt behandelt wurden, zumal auch sie selbst zwangsweise verheiratet worden waren und meistens keine tiefere Beziehung zu ihrem Gemahl hatten. Allerdings war es den Fürstinnen schon wegen der zu befürchtenden Schwangerschaften und Geburten so gut wie unmöglich, auch ihrerseits Geliebte zu haben.

Die Verhältnisse um Katharina die Große sind eher untypisch, da das Vorhandensein der ersten Geliebten hier geheimgehalten wurde, sich dabei allerdings offenbar einer gewissen Duldung durch den wohl nicht ganz zurechnungsfähigen Ehemann und die Zarin erfreute, die Katharinas Schwiegermutter war. Größere Offenheit in Bezug auf die späteren Geliebten zog hier erst ein, nachdem Katharina selbst Zarin geworden war.

Seinen Höhepunkt erreichte das Mätressenwesen in Europa im 17. und 18. Jahrhundert. So heiratete Ludwig XIV. nach dem Tode seiner Frau sogar "linker Hand" seine langjährige Mätresse Madame de Maintenon, während die berühmt gewordene Mätresse Ludwigs XV., Madame de Pompadour, maîtresse en titre (wie man damals sagte) blieb, auch nachdem das sexuelle Verhältnis zum König zu seinem Ende gekommen war. Madame de Maintenon und Madame de Pompadour besaßen nennenswerten Einfluss auf die Politik Frankreichs und förderten in eigener Initiative Künstler und Intellektuelle.

Auch an anderen Höfen im Europa jener Zeit blühte das Mätressenwesen. In Sachsen z. B. war Gräfin Cosel die offizielle Geliebte des Kurfürsten August des Starken.

Nach dem Ende des Zeitalters der absoluten Herrscher war die klassische Epoche der Mätressen vorüber. Lola Montez beeinflusste allerdings noch den Bayernkönig Ludwig I.